Gerichtsvollzieher
Die hauptsächliche Aufgabe des Gerichtsvollziehers ist die Durchführung
Zwangsvollstreckung
im Auftrage des Gläubigers. Zu seinem Aufgabenbereich gehören die Vollstreckungshandlungen bei der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in bewegliche körperliche Sachen, zur Erwirkung der Herausgabe, Überlassung und Räumung, die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung, Vollziehung von Arrestbefehlen und einstweiligen Verfügungen usw.
Der Gerichtsvollzieher wird aufgrund eines schriftlichen oder mündlichen Auftrages tätig. Für die Zwangsvollstreckung müssen grundsätzlich diese Voraussetzungen erfüllt sein:
- eine Ausfertigung des Vollstreckungstitels (meist ein Urteil, ein Vollstreckungsbescheid, Beschluss, Urkunde) muss vorgelegt werden
- mit Ausnahme des Vollstreckungsbescheides müssen diese Vollstreckungstitel mit einer Vollstreckungsklausel versehen sein
- der Vollstreckungstitel (und in bestimmten Fällen auch die Vollstreckungsklausel) muss dem Schuldner zugestellt sein.
Der Gerichtsvollzieher ist Beamter und Angehöriger des Amtsgerichts; er untersteht der Dienstaufsicht des Direktors des Amtsgerichts. Sein Büro unterhält er außerhalb des Amtsgerichts.
Achtung:
Zuschlagung der Ortsgemeinden Birkenheide, Fußgönheim, Maxdorf und dem Stadtteil Ludwigshafen – Ruchheim zum Gerichtsvollzieherbezirk des Amtsgerichts Frankenthal (Pfalz)
Mit Beschluss des Präsidenten des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 26.03.2017 (B 5365 – 6/12) werden ab
01.04.2017 die Ortsgemeinden
Birkenheide,
Fußgönheim und
Maxdorf
Sowie der Ortsbezirk (Stadtteil)
Ludwigshafen am Rhein-Ruchheim
aus dem Gerichtsvollzieherbezirk des Amtsgerichts Ludwigshafen am Rhein ausgegliedert und gemäß § 19 Satz 1 GVO dem Gerichtsvollzieherbezirk des Amtsgerichts Frankenthal (Pfalz) zugeschlagen.
Zuständige Gerichtsvollzieher sind
Birkenheide: Obergerichtsvollzieherin Tina Meyke
Fußgönheim: Obergerichtsvollzieherin Tina Meyke
Maxdorf: Oberberichtsvollzieherin Tina Meyke
Ludwigshafen-Ruchheim: Gerichtsvollzieherin Lisa Marie Bäcker
Als Vertreter gemäß § 18 Abs. 6 GVO für Eilaufträge, die in den zugeschlagenen Gemeinden zu erledigen sind, benenne ich:
Für Birkenheide und Fußgönnheim: Obergerichtsvollzieher Bodo Hauk
für Maxdorf: Obergerichtsvollzieher Bodo Hauk
für Ludwigshafen-Ruchheim: Obergerichtsvollzieher Stefan Kuntz
Büroanschrift aller vier Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Frankenthal (Pfalz):
Westliche Ringstraße 15, 67227 Frankenthal (Pfalz)