Praktika für Studentinnen und Studenten
Studentinnen und Studenten
Studierende der Rechtswissenschaft haben die Möglichkeit, das im Rahmen der universitären Ausbildung in Rheinland-Pfalz erforderliche Pflichtpraktikum (§ 2 Abs. 3 des Landesgesetzes über die juristische Ausbildung – JAG – vom 23. Juni 2003) bei dem Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein zu absolvieren.
Es gelten die folgenden Rahmenbedingungen:
• Praktika werden als Einzel- oder Kleingruppenpraktika (max. 3 Studierende) angeboten. Es werden dabei grundsätzlich alle Abteilungen des Amtsgerichts durchlaufen, wobei der Schwerpunkt der Ausbildung auf dem Einblick in die richterliche Tätigkeit des Amtsrichters in Straf- und Zivilsachen liegt.
• Die Dauer des Praktikums beträgt im Regelfall 4 Wochen. Eine längere oder kürzere Dauer kann im begründeten Einzelfall zugelassen werden, wobei eine Mindestdauer von 3 Wochen nicht unterschritten werden kann.
• Bewerbungen sind schriftlich an das
Amtsgericht Frankenthal (Pfalz)
- Verwaltungsgeschäftsstelle –
Postfach 16 22
67227 Frankenthal (Pfalz)
unter Verwendung des Anmeldevordrucks
zu richten. Es wird gebeten, eine Immatrikulationsbescheinigung (Kopie ausreichend) beizufügen.
• Zur Erleichterung unserer Planung sind möglichst Alternativzeiträume in der Bewerbung zu benennen.
• Die Entscheidung über die Zulassung zum Praktikum sowie das Erstellen eines Ausbildungsplanes erfolgt regelmäßig 4 Wochen vor Beginn der vorlesungsfreien Zeit der Johannes Gutenberg Universität in Mainz. Später eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden.
Nähere Informationen sind dem von dem Ministerium der Justiz zur Verfügung gestellten Merkblatt zur Ableistung praktischer Studienzeiten für Studierende der Rechtswissenschaften unter zu entnehmen.
Studierende anderer Bundesländer haben sich über die jeweiligen Anforderungen entsprechend der Studienordnung ihres Bundeslandes, welche sich regelmäßig auf der Internetpräsenz des jeweiligen Justizministeriums findet, zu informieren.