Gerichtlicher Bereitschaftsdienst
In unaufschiebbaren Fällen an
- Werktagen von 06:00 Uhr bis 08:00 Uhr (montags bis freitags) und von 16:00 Uhr bis 21:00 Uhr (montags bis donnerstags) und 13:00 Uhr bis 21:00 Uhr (freitags) sowie an
- dienstfreien Tagen von 06:00 Uhr bis 21:00 Uhr
wenden Sie sich bitte an die nächstgelegene Polizeidienststelle.