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Hinweis für Bietinteressenten in Zwangsversteigerungssachen

Alle anhängigen Zwangsversteigerungen werden über folgendes Internetportal veröffentlicht:

 

www.versteigerungspool.de

Seit 15. Februar 2007 können Barzahlungen als Sicherheitsleistung im Versteigerungstermin nicht mehr entgegen genommen werden.

Sicherheit kann nur noch geleistet werden durch

  1. Bundesbankschecks oder Bankschecks die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin ausgestellt worden sind
  2. Unbefristete selbstschuldnerische schriftliche Bankbürgschaft
  3. Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse (siehe Bankverbindung) unter Angabe des jeweiligen Aktenzeichens, des Datums des Versteigerungstermins und des Verwendungszwecks „Sicherheitsleistung“.

Der Betrag muss der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegen. Die Rückzahlung der Sicherheitsleistung erfolgt nur durch Rücküberweisung auf das Konto des Einzahlers. Eine Bareinzahlung bei der Gerichtskasse ist nicht zulässig!

Merkblätter / Hinweise

Hinweise für Bietinteressenten in Zwangsversteigerungsverfahren

Hilfe bei der Objektsuche

Merkblatt Teilungsversteigerung

Merkblatt für Ersteher

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