Informationen zum Zustellungsbevollmächtigten nach Nr. 60 RiStBV
Zur Sicherung der Strafverfolgung und Strafvollstreckung kann durch einen Beschuldigten ein Zustellungsbevollmächtigter zu benennen sein. In Betracht kommt hierfür insbesondere ein Geschäftsstellenbeamter des Amtsgerichts (vgl. Nr. 60 RiStBV).
Beim Amtsgericht Frankenthal (Pfalz) ist derzeit JS Hoffmann als Zustellungsbevollmächtigten bestellt. Wenn Sie dem Zustellungsbevollmächtigten des Amtsgerichts eine Zustellungsvollmacht erteilt haben und wissen wollen, ob und ggf. was an den Zustellungsbevollmächtigten für Sie zugestellt worden ist, können Sie sich telefonisch (06233 80-2244) oder per E-Mail (zustellungsbevollmaechtigten.AGFT(at)zw.jm.rlp.de) an Frau JS Hoffmann wenden.