Terminvorschau April 2019

Hauptverhandlungstermine vor dem Amtsgericht Frankenthal (Pfalz) in Strafsachen im April 2019

1. Donnerstag, 04. April 2019 - 09:30 Uhr, Saal 13
wegen § 29a BtMG,
Aktenzeichen:  1 Ls 5227 Js 13316/18
Schöffengericht

Sachverhalt:
Die Staatsanwaltschaft legt einem 32-jährigen Mann deutsch-marokkanischer Herkunft zur Last, am 25.07.2018 in Frankenthal (Pfalz) in seiner Wohnung u.a. rund 150 Gramm Haschisch, eine Gaspistole, eine selbst gefertigte Axt, ein Militärmesser etc. verwahrt zu haben. Der Angeklagte soll mit Marihuana und Amphetamin gehandelt haben.
Der Angeklagte ist strafrechtlich bislang noch nicht in Erscheinung getreten. Er hat eingeräumt, dass die in der Wohnung gefundenen Gegenstände ihm gehören.

Verteidiger:  Rechtsanwalt Seán Hörtling, Mannheim



2. Donnerstag, 04. April 2019, 11:00 Uhr, Saal 13
wegen Körperverletzung u. a.,
Aktenzeichen:  1 Ls 5107 Js 35084/18
Schöffengericht

Sachverhalt:
Die Staatsanwaltschaft legt einem 28-jährigen Bulgaren zur Last, am 14.05.2018 in Grünstadt von seiner Mutter unter Androhung von Schlägen Geld gefordert zu haben. Als die Mutter dies abgelehnt habe, soll der Angeklagte ihr mit der Faust auf den Oberarm geschlagen haben, wodurch sie Schmerzen und ein Hämatom erlitten habe und dem Angeklagten schließlich 50 € gegeben haben soll. Der Angeklagte ist bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten.
Der Angeklagte hat sich im Ermittlungsverfahren nicht eingelassen.

Verteidiger:  Rechtsanwalt Georg Melidis, Grünstadt

 

3. Donnerstag, 04. April 2019, 13:30 Uhr, Saal 13
wegen gefährlicher Eingriffe in den Straßenverkehr u. a.
Aktenzeichen:  1 Ls 5516 Js 38019/18
Schöffengericht

Sachverhalt:
Die Staatsanwaltschaft legt einem 31-jährigen Mann aus Grünstadt zur Last, am 30.06.2018 in Kaiserslautern diverse Straftaten verübt zu haben. Nach einem vorangegangenen Streit soll der Angeklagte zunächst sein Fahrzeug hinter dem Pkw von drei Frauen auf dem Parkplatz des Toom-Getränkemarkts gestellt haben, sodass diese nicht hätten wegfahren können. Als eine der Frauen aus dem Auto gestiegen sei, habe er diese zielgerichtet angefahren. Hiernach habe der Angeklagte sodann die Unfallstelle verlassen. Der Angeklagte soll hierbei nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis gewesen sein.
Des Weiteren soll der Angeklagte am 30.07.2018 in Carlsberg, Hettenleidelheim und Alzey einen Pkw geführt haben, ohne im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen sein. Er soll sich hierbei u.a. dadurch einer Kontrolle entzogen haben, dass er frontal auf einen Polizeibeamten zugefahren sei. Der Polizeibeamte habe eine Kollision nur durch einen Sprung zur Seite vermeiden können. Anlässlich einer anderen Kontrolle sei der Angeklagte davon gerannt, schließlich von Polizeibeamten gestellt worden und habe sich u.a. durch Tritte gegen die Polizeibeamten gewehrt und widersetzt.
Am 30.07.2018 habe sich der Angeklagte sich dadurch einer Polizeikontrolle entziehen wollen, dass er mit hoher Geschwindigkeit u.a. die Gegenspur benutzt habe und andere Fahrzeuge riskant überholt habe.
Der Angeklagte ist bereits zahlreich, auch einschlägig, strafrechtlich in Erscheinung getreten. Er befindet sich derzeit in dieser Sache in Untersuchungshaft.

Verteidiger:   Rechtsanwalt Alexander Kiefer, Frankenthal (Pfalz)


4. Donnerstag, 11. April 2019, 09:30 Uhr, Saal 13
wegen Betruges u. a.
Aktenzeichen:  1 Ls 5207 Js 41870/17
Schöffengericht

Sachverhalt:
Die Staatsanwaltschaft legt einem 29-jährigen Kroaten zur Last, im Zeitraum Oktober 2015 bis September 2017 in Neuleiningen und Bad Dürkheim in 13 Fällen Straftaten begangen zu haben. So soll der Angeklagte im Mai 2017 mit einer Frau vereinbart haben, dass sie gegen ein Entgelt in Höhe von 95.000 € mit ihm den Geschlechtsverkehr ausüben solle. Nachdem der Angeklagte ihr vorgegeben habe, das Geld überwiesen zu haben, sei es dann zum einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gekommen. Eine Bezahlung habe der Angeklagte tatsächlich nie vorgenommen. Zur Durchführung des Geschlechtsverkehrs habe der Angeklagte ein Hotelzimmer auf falschen Namen reserviert, ohne den Zimmerpreis hierfür zu entrichten. Im Nachgang habe der Angeklagte der geschädigten Frau erfolglos vorgespiegelt, dass das Finanzamt aufgrund der an sie getätigten Überweisung eine Steuerschuld in Höhe von 1.500 € geltend mache, von der 750 € auf sie entfalle. Dieses Geld solle sie auf sein Konto überweisen. Diese Vorgehensweise habe er noch mit einem weiteren Opfer, welches auch dann tatsächlich Zahlungen geleistet habe, wiederholt. Gegenüber diesem Opfer habe der Angeklagte zudem vorgetäuscht, von einer fiktiven Person bedroht zu werden. Er habe die „Hells Angels“ beauftragt, das Problem zu lösen und hierfür 1.500 EUR aufgewandt, die er nun von seinem Opfer verlangt habe. Diese Vorgehensweise habe er später in ähnlicher Weise mehrfach wiederholt. Er habe zudem vom Konto seines Opfers mittels derer EC-Karte unerlaubt diverse Beträge abgehoben. Mit einer weiteren Frau, die der Angeklagte über eine Internetseite kennengelernt habe, soll er unter Vorspiegelung einer Zahlung von 15.000 € einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gehabt haben. Tatsächlich habe der Angeklagte auch an diese Frau kein Geld überwiesen.


Des Weiteren habe der Angeklagte in zwei Fällen ein iPhone zum Verkauf über eine Flohmarkt-App angeboten und hierfür Kaufpreise vereinnahmt, ohne das Gerät zu übersenden. Er habe zudem in verschiedenen Hotels unter falschem Namen übernachtet ohne den Zimmerpreis hierfür zu entrichten.

Der Angeklagte ist bereits zahlreich, auch einschlägig, strafrechtlich in Erscheinung getreten. Er hat die Taten im Ermittlungsverfahren teilweise eingeräumt.
Er befindet sich derzeit in dieser Sache in Untersuchungshaft.

Verteidiger:   Rechtsanwalt Daniel Heinlein, Ludwigshafen am Rhein

Fortsetzung: Dienstag, 16. April 2019, 09:30 Uhr


5. Donnerstag, 18. April 2019, 10:00 Uhr, Saal 13
wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls
Aktenzeichen:  1 Ls 5404 Js 13330/17
Schöffengericht

Sachverhalt:
Die Staatsanwaltschaft legt einem 30-jährigen Mann aus Rumänien zur Last, im April 2017 in Bobenheim-Roxheim gemeinsam mit einem unbekannten Mittäter unter Aufhebeln einer Terrassentür in ein Privatanwesen eingedrungen zu sein und dort Wertgegenstände entwendet zu haben. Der Angeklagte habe durch die Tat Bargeld in Höhe von 10.000 € und eine Luxusuhr im Wert von 2.000 € erlangt.
Der strafrechtlich bereits einschlägig in Erscheinung getretene Angeklagte hat die Tat im Ermittlungsverfahren bestritten.

Verteidiger:   Rechtsanwalt Philipp Stangier, Köln

Fortsetzung: 07. Mai 2019, 10:00 Uhr


 

 

Frankenthal (Pfalz), den 28.03.2019

Christian Bruns

Richter am Amtsgericht -stVDirAG-

Medienreferent und Herausgeber

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